#Referendariat

Schritt für Schritt durch das Referendariat

10 min Lesedauer | 11.07.2024 | Nina

Zusammenfassung

Der Wechsel vom Hörsaal in die Schule ist für die Absolventinnen und Absolventen ein großer Schritt. Dieser Artikel richtet sich an Referendarinnen und Referendare oder Lehramtsstudierende, die sich über die Rahmenbedingungen des Referendariats informieren möchten.

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Das Referendariat ist der erste Schritt in Richtung Lehrberuf. Während der Referendariatszeit eignen sich angehende Lehrerinnen und Lehrer praktisches Wissen an, welches auf der Theorie aus dem Lehramtsstudium aufbaut.

Der Wechsel vom Hörsaal in die Schule ist für die Absolventinnen und Absolventen ein großer Schritt. Im Referendariat erwarten sie Tätigkeiten und Aufgaben, die sie zum Teil in der Studienzeit während der Praxisphasen kennengelernt haben. Trotz dieser ersten Einblicke in den Arbeitsalltag als Lehrkraft geht die Referendariatszeit mit vielen Eindrücken und Erfahrungen einher, die für die ehemaligen Lehramtsstudierenden gänzlich neu sind. Dieser Artikel richtet sich an Referendarinnen und Referendare oder Lehramtsstudierende, die sich über die Rahmenbedingungen des Referendariats informieren möchten.

Wie lange dauert die Referendariatszeit?
Für die Dauer des Referendariats gibt es keine einheitliche Regelung. Sie variiert je nach Bundesland.

24 Monate:

  • Thüringen
  • Bayern

21 Monate:

  • Hessen

19 Monate:

  • Baden-Württemberg

 18 Monate:

  • Saarland
  •  Bremen
  • Niedersachsen
  • Berlin
  • Sachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg

16 Monate:

  • Sachsen-Anhalt

12 Monate:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Brandenburg

Wie ist ein Referendariat aufgebaut?

Die Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer beginnt mit dem Studium auf Lehramt (Master of Education). Das Lehramtsstudium ist der Einstieg in den Lehrberuf. Auf die Studienzeit folgt das Referendariat.

In der Umgangssprache wird der Begriff 'Referendariat' häufig durch das gleichbedeutende Wort 'Vorbereitungsdienst' ersetzt. Eine weitere Bezeichnung lautet 'Lehramtsreferendariat'. Sie hilft bei der Differenzierung zwischen Referendariaten für Lehrkräfte und Studierende aus dem Bereich der Rechtswissenschaften.

Der Aufbau der Referendariatszeit unterscheidet sich je nach Bundesland. Für die Länder Berlin und Bayern gelten die folgenden Regelungen:

In Berlin sind die Schulformen ein ausschlaggebender Faktor für das Referendariat. Hier wird zwischen den Ausbildungen für Lehrkräfte in Grundschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Integrierten Sekundarschulen unterschieden.

In Bayern hospitieren die Referendarinnen und Referendare für ein Jahr in sogenannten Seminarschulen, wo sie sich auf ihren Beruf als Lehrkräfte vorbereiten. In der Seminarschule eignen sie sich theoretisches Fachwissen an und lernen dort auch die Berufspraxis kennen. Im zweiten Jahr wechseln sie an eine andere Schule, wo sie ihr Referendariat fortsetzen, Die zweite Schule wird auch als Einsatzschule bezeichnet. Eine Ausnahme gilt für angehende Grundschullehrkräfte: Sie besuchen keine Seminarschule, sondern absolvieren ihre Referendariatszeit direkt an den ihnen zugewiesenen Einsatzschulen.

In den übrigen Bundesländern werden die theoretischen und praktischen Inhalte als eigenständige Bereiche des Referendariats behandelt. In den Seminaren wird die Theorie des Lehrberufs vermittelt. Die Inhalte der Seminare dienen als Grundlage für die berufliche Praxis an der Schule. Sie umfassen Themen wie schulrechtliche Aspekte, den Erwerb bzw. die Vertiefung von pädagogischen Kompetenzen sowie die Planung der Unterrichtsstunden. Ein weiterer Themenbereich ist die Methodik: In den Seminaren lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Unterrichtsmethoden sie bei der Wissensvermittlung anwenden können.

Zu den praktischen Inhalten des Referendariats gehören die Hospitation, der Unterricht während der Ausbildung und der eigenständig durchgeführte Unterricht als letzte Phase.

Bei der Hospitation begleiten die Referendarinnen und Referendare eine Lehrkraft aus dem Kollegium. Sie sind während der Unterrichtsstunden anwesend; ihre Tätigkeit beschränkt sich zunächst nur auf das aufmerksame 'Beobachten' der erfahrenen Lehrkraft. Beim Ausbildungsunterricht halten die Referendarinnen und Referendare ihre eigenen Unterrichtsstunden ab. Die betreuende Fachlehrkraft verfolgt und protokolliert den Ablauf der Stunde, um den (fachlichen und pädagogischen) Leistungsstand der Lehrperson im Vorbereitungsdienst nach dem Unterricht zu beurteilen. Dies geschieht in einem vertraulichen Gespräch. Der Austausch bietet beiden Beteiligten die Gelegenheit, sich intensiv mit dem Ablauf der Unterrichtsstunde auseinanderzusetzen.

Die folgenden Fragen werden in dem Gespräch erörtert:

  1. Welche Unterrichtsphasen verliefen erfolgreich?
  2. In welchen Bereichen besteht noch Verbesserungsbedarf?
  3. Wie hat sich die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst verhalten? Sind ihre pädagogischen und methodischen Kompetenzen zufriedenstellend?
  4. Wurde das Ziel der Unterrichtsstunde erreicht?

Anmerkung: In den meisten Ländern steht erst der Ausbildungsunterricht auf dem Ablaufplan. Anschließend erteilen die Referendarinnen und Referendare den eigenverantwortlichen Unterricht. In einigen Bundesländern überschneiden sich die Phasen des Ausbildungsunterrichts mit dem eigenständig geführten Unterricht: Die angehende Lehrkraft wird in manchen Unterrichtsstunden von der Fachlehrkraft beurteilt; in anderen Stunden arbeitet sie eigenständig und gibt Unterricht nach Bedarf. Aus diesem Grund ist die Bezeichnung 'bedarfsdeckender Unterricht' gebräuchlich.

Auch die Dauer der Hospitationsphase ist nicht einheitlich geregelt. In allen Fällen geht sie jedoch dem Ausbildungsunterricht und den eigenständig geführten Unterrichtsstunden voraus. Diese Einteilung der Phasen ist deutschlandweit gleich.

Während der Referendariatszeit steht der angehenden Lehrkraft eine Mentorin oder ein Mentor als Ansprechpartner zur Verfügung. In der Regel handelt es sich dabei um ein erfahrenes Mitglied aus dem Lehrerkollegium.

Eigenverantwortlicher Unterricht = 'vollwertige' Lehrkraft?

In ihren eigenständig geführten Unterrichtsstunden sind Referendarinnen und Referendare in vollem Umfang weisungsbefugt. Sie erteilen mündliche und schriftliche Noten, planen ihre Unterrichtsstunden selbst und bereiten sie ohne die Unterstützung einer Fachlehrkraft nach. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied zwischen ausgebildeten Lehrpersonen und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst.

Obwohl sie in der Phase des eigenverantwortlichen Unterrichts ihre Stunden relativ unabhängig gestalten und Noten vergeben, sind die Referendare und Referendarinnen zu diesem Zeitpunkt noch keine ausgebildeten Fachlehrkräfte. Sie arbeiten wie ausgebildete Lehrer, aber noch nicht als ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer.

Während des Ausbildungsunterrichts halten Referendare und Referendarinnen Rücksprache mit ihrem Mentor. In der Phase des eigenständig geführten Unterrichts arbeiten sie selbstständig. Bei Fragen zur Unterrichtsplanung oder zu Inhalten der Stunde dürfen sich die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auch dann an den Mentor wenden, wenn sie eigenverantwortlichen Unterricht erteilen.

Welche Aufgaben und Herausforderungen stehen im Referendariat an?

Referendarinnen und Referendare hospitieren in den Unterrichtsfächern, die sie künftig auch selbst erteilen werden. Während der Hospitationsphase besuchen sie verschiedene Klassenstufen oder Kurse. Zudem ist die Hospitation in anderen Fächern durchaus üblich, damit sich die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer ein umfangreiches Bild von ihrem Beruf machen können.

Während des Referendariats geben die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer selbst Unterricht. Ihre Unterrichtsstunden werden in regelmäßigen Abständen von externen Prüfern bewertet. In der anschließenden Evaluation erhalten die Referendarinnen und Referendare eine Rückmeldung zu ihren bisherigen Leistungen als angehende Lehrkraft.

Die Beurteilung der eigenen Unterrichtsstunden stellt nur einen Aspekt der Referendariatszeit dar. Eine der größten Herausforderungen ist der Alltag an der Schule: Während des Vorbereitungsdienstes erkennen die ehemaligen Lehramtsstudierenden, dass die Erteilung des Unterrichts nur einen vergleichsweise geringen Teil des Lehrberufs ausmacht. Deshalb sind Referendarinnen und Referendare bei Elternabenden oder -sprechtagen anwesend, nehmen an internen Konferenzen teil und fahren als begleitende Lehrpersonen auf Klassenfahrten und Ausflügen mit.  Darüber hinaus beurteilen sie die schriftlichen und mündlichen Leistungen. Die Notenvergabe steht ihnen allerdings erst in der Phase des eigenverantwortlichen Unterrichts zu.

Neben den Tätigkeiten während der Schulzeit spielt die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden als Teil des Vorbereitungsdienstes eine entscheidende Rolle. Somit ist das Referendariat eine arbeitsintensive Phase, die auch einen großen Teil der Freizeit in Anspruch nimmt.

Die zweite Staatsprüfung

Am Ende des Lehramtsstudiums legen die Studierenden mit der Masterarbeit eine schriftliche Abschlussprüfung ab. Diese Prüfungsleistung ist die erste Staatsprüfung. Bei erfolgreichem Bestehen folgt die Referendariatszeit auf die Studienjahre.

Das Referendariat endet mit der zweiten Staatsprüfung, die auch als Staatsexamen bezeichnet wird. Sie setzt sich aus schriftlichen Prüfungsleistungen, eigenständig geführten Unterrichtsstunden in den jeweiligen Fächern sowie einer mündlichen Wissensabfrage zusammen.

Der eigenständig geführte Unterricht ist eine besonders relevante Prüfungsleistung. In der Unterrichtsstunde zeigen die Prüflinge ihren Prüfern, dass sie das praktische 'Handwerkszeug' einer Lehrkraft beherrschen. Wer die zweite Staatsprüfung mit Erfolg bestanden hat, darf sich als ausgebildete Lehrerin oder ausgebildeter Lehrer auf Jobsuche begeben.

Ausblick auf die Zeit nach dem Referendariat

Auf die erfolgreich abgeschlossene Referendariatszeit folgt der Einstieg in den Schuldienst. Die ehemaligen Referendarinnen und Referendare sind nun ausgebildete Lehrkräfte.

Es ist durchaus üblich, dass zwischen dem Ende des Vorbereitungsdienstes und einer festen Anstellung als Lehrerin oder Lehrer eine Zeit der Arbeitslosigkeit liegt. Diese Phase lässt sich folgendermaßen überbrücken: Viele angehende Lehrkräfte sind bis zum Beginn ihres Schuldienstes als Nachhilfelehrerinnen oder -lehrer tätig. Andere Referendarinnen und Referendare erteilen Unterricht nach Bedarf. Zu diesem Zeitpunkt sind sie an keiner Schule fest angestellt, sondern arbeiten beispielsweise als Krankheitsvertretung für Fachlehrkräfte.

In beiden Fällen eignen sich die ausgebildeten Lehrkräfte praktische Erfahrungen an, die ihnen den Einstieg in den Schulalltag erleichtern. Das 'echte Leben' im Schuldienst beginnt mit einer festen Anstellung als Fachlehrkraft.

Schlusswort

Der Aufbau und die Dauer der Referendariatszeit sind länderspezifisch. Hier entscheidet das zuständige Bundesland, unter welchen Bedingungen die angehenden Lehrkräfte ihren Vorbereitungsdienst absolvieren und wann das Referendariat endet.

Bei den Inhalten gibt es kaum Abweichungen. Referendarinnen und Referendare absolvieren den Ausbildungsunterricht sowie den eigenverantwortlichen Unterricht als elementare Phasen des Vorbereitungsdienstes. Hinzu kommt die Teilnahme an Konferenzen, Klassenfahrten und Seminaren mit dem Schwerpunkt auf Methodik und Pädagogik.

Vor dem Beginn der Referendariatszeit sollten sich zukünftige Lehrerinnen und Lehrer der Verantwortung bewusst sein, die mit ihren Aufgaben in der Schule einhergeht. Die Praxisphasen während des Studiums sind nicht mit dem Vorbereitungsdienst zu vergleichen. Dies gilt nicht nur für die Rechte und Pflichten, sondern in besonderem Maße für den Arbeitsaufwand im Referendariat: Unterrichtsstunden werden in der Schule erteilt, aber außerhalb der regulären Schulzeit vor- und nachbereitet. Somit beansprucht die Referendariatszeit einen nicht unerheblichen Teil des Privatlebens.

Trotz der relativen Gestaltungsfreiheit beim eigenverantwortlichen Unterricht befinden sich die angehenden Lehrkräfte während des Referendariats noch in ihrer Ausbildung. Referendarinnen und Referendare müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie erst nach dem Vorbereitungsdienst ausgebildete Lehrkräfte sind. Bis zum Ende des Referendariats besuchen sie Seminare, erhalten Leistungsbeurteilungen und sind noch 'nicht ausgelernt'.

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